Altgeräterücknahme

Elektro Altgeräterücknahme und Entsorgung

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) verpflichtet Händler und Sie als Verbraucher zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nicht mehr benötigten Elektro- und Elektronikgeräten.

Sie als Endnutzer sind eigenverantwortlich in Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme.

Batterien und Akkus
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen Sie vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät entnehmen und gesondert entsorgen.

Altgeräteücknahme-Verpflichtung
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe, in unserem Fall Geldern, Siemensstraße 13-15, oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück

a) Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung bei 1:1 Altgeräterückgabe verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm beim Kauf eines Neugeräts gleicher Geräteart und Funktion, bezieht. Auch eine Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung ist durchführbar.

b) Für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gibt es ebenfalls geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung; die Rücknahme wird für diese Geräte nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1- Rücknahme).

Anfrage zur Rücknahme und Entsorgung:

  • Um eine gesetzeskonforme Abwicklung gewährleisten zu können, kontaktieren Sie uns bitte unter info@cnc-step.de. Im Nachfolgenden benötigen wir weitere Angaben, um die Rücknahme zu prüfen und in die Wege leiten zu können.

Elektronikgeräte-Kennzeichnung

An der durchgekreuzten Mülltonne, mit welchem das Elektrogerät gekennzeichnet ist, erkennen Sie, dass dieses Gerät unter das ElektroG fällt.

Bedeutung der durchkreuzten Abfalltonne: Ein mit der durchkreuzten Abfalltonne gekennzeichnetes Elektroprodukt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden; ein Balken unterhalb der Tonne bzw. eine Datumsangabe zeigen an, ob bzw. wann das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.

Weiter Informationen zu Möglichkeiten der Entsorgung von Elektroaltgeräten finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamts.

Altgeräterücknahme WEEE-Kennzeichnung